Aktuelles

Das ist der RSS-Feed des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema Steuern.

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 - wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst. ...

Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (aktuelle Ergebnisse)

Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads.

Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die mit den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 330), vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345)), vom 7. Juni 2022 ( Bundessteuerblatt Teil I Seite 923) sowie vom 13. März 2023 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 404) veröffentlichten Maßnahmen schaffen bundesweit Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden. Die Schreiben wurden mit BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1548) und vom 4. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1545) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die folgenden FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument aufgenommen.

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